Statuten

Allianz der Zweitwohnungseigentümer in Bürchen AZEB (Version 25.4.20)

Statuten

1.    Name, Sitz

Die AZEB ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.

2.    Zweck

·         Der Verein nimmt die allgemeinen Interessen der Chalet- und Wohnungseigentümer in Bürchen war. Er vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber Dritten.
·         Er fördert die Information und Diskussion der Vereinsmitglieder über aktuelle Anliegen von Bürchen. 
·         Er dient der Gemeinde und der Tourismusbehörde als Ansprechpartner zu den beigetretenen Zweitwohnungseigentümern.

3.    Mittel

Zur Verfolgung des Zwecks verfügt der Verein über die einmaligen und jährlichen Mitgliederbeiträge sowie allfällige zweckgebundene Zusatzbeiträge der Vereinsmitglieder.

4.    Mitgliedschaft 

4.1  Jede natürliche und juristische Person mit Wohneigentum in Bürchen kann Mitglied werden.

4.2  Der Verein besteht aus:

a)    Mitgliedern
b)    Ehrenmitgliedern (nicht beitragspflichtig)

4.3  Aufnahmeverfahren

Der Vorstand entscheidet auf Gesuch hin über die Aufnahme.

5.    Vereinsaustritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit auf Ende eines Kalenderjahres hin möglich. Das Austrittsschreiben ist jeweils mindestens vier Wochen vor Jahresende an den Präsidenten zu richten.

Ein Mitglied kann jederzeit vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, sofern das Mitglied die Statuten, oder andere nach Treu und Glauben einzuhaltende Pflichten verletzt.

6.    Organe

6.1  Generalversammlung (GV)

Die GV ist das oberste Organ der AZEB

a)     Stimmberechtigt sind alle Mitglieder mit 1 Stimme.

b)     Die GV findet im Verlaufe der ersten 4 Monate auf Einladung des Vorstandes statt. Die Einladung hat schriftlich 20 Tage im Voraus zu erfolgen. Einladung und Durchführung der GV kann auf elektronischem Weg  erfolgen.
c)     Anträge von Traktanden für die GV sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Einladung einzureichen.
d)     Eine ausserordentliche GV kann jederzeit durch den Vorstand oder durch das Begehren von 1/5 der Mitglieder einberufen werden. Abstimmungen per E-Mail sind möglich und gültig.
e)     Der GV sind folgende Geschäfte vorbehalten:
        ·      Genehmigung des Protokolls der letzten GV, Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung, Entlastung des Vorstandes.
        ·      Genehmigung des Voranschlages, des Jahresbeitrags, des Jahresprogramms und der Reglemente.
        ·      Wahl des Vorstands und der Revisionsstelle.
        ·      Änderung der Statuten.
        ·      Auflösung des Vereins.
        ·      Festsetzung der jährlichen Mitgliederbeiträge und allenfalls zweckgebundene Zusatzbeiträge.
f)   Über nicht traktandierte Geschäfte kann kein Beschluss gefasst werden. Im Übrigen erfolgt die Beschlussfassung mit einfachem Mehr.

 

6.2  Vorstand

a) der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern und vertritt den Verein nach aussen durch kollektiv Unterschrift zu zweien aus nachfolgenden Funktionsträgern:
    ·         Präsident
    ·         Vizepräsident
    ·         Sekretär
    ·         Kassier
    ·         Beisitzer mit Sonderfunktionen
b) der Vorstand besitzt eine Finanzkompetenz von Fr. 5‘000 pro Vereinsjahr für einmalige und Fr. 1‘000 für wiederkehrende Geschäfte. Darüberhinausgehende Geschäfte unterliegen der Genehmigung der GV.
c) die Amtsdauer des Vorstandes und der Revisionsstelle beträgt 3 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.

6.3  Revisionsstelle

Die Revisionsstelle besteht aus 2 Rechnungsrevisoren. Sie müssen nicht Mitglieder sein. Sie amten in jährlichem Turnus.

7.    Haftung

Für die Verbindlichkeiten der AZEB haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.

8.    Schlussbestimmungen

Bei Auflösung der AZEB geht das Vereinsvermögen an den Verein Bürchen Tourismus zur treuhänderischen Verwaltung, bis zu einer Neugründung eines neuen Vereins mit ähnlichem Zweck. Wird innert 5 Jahren kein solcher Verein gegründet, geht das Geld definitiv an den Verein Bürchen Tourismus.  

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 16.10.2013 angenommen und an den Generalversammlungen vom 31. März 2018 und vom 21.3.2020 angepasst worden, und somit am 21. März 2020 in Kraft getreten.


            Thomas Hügli                                                     Roland Oggier
            Präsident                                                             Vizepräsident

 


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